Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen
Bedingungen der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH für Buchungen ab dem 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem Veranstalter Reisebüro Schäfer GmbH, Dr.Felix-Gerhardus Str. 11, 53894 Mechernich, nachstehend „REISEBÜRO SCHÄFER GMBH" abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vor, an das die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "VERBINDLICHE RESERVIERUNG SENDEN" bietet der Kunde der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "VERBINDLICHE RESERVIERUNG SENDEN" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pau-schalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ist vielmehr frei in der Entschei-dung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von REISEBÜRO SCHÄFER GMBH beim Kunden zu Stande.
1.4. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,
die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. REISEBÜRO SCHÄFER GMBH behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH verteuert hat
4.4. REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ist verpflichtet, dem Kun-den/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH zu erstatten. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von der REISE-BÜRO SCHÄFER GMBH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Stornokostensätze:
Reisen mit eigener Anreise/Busanreise
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 65%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 80%,
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%,
ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 90%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nachzuweisen, dass die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nachweist, dass die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5, 30,00 € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH später als drei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH beruht.
8.2. Kündigt die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH, so behält die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Anspruch auf den Reisepreis; Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die, die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Rücktritt und Kündigung durch die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH
9.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
9.3. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Tritt die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
9.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH unter der mitgeteilten Kontaktstelle von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugrei-sen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
e) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbe-schädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
f) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ursächlich geworden ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
13. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
13.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-schaft(en) noch nicht fest, so ist die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH einzusehen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. REISEBÜRO SCHÄFER GMBH wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die REISEBÜRO SCHÄFER GMBH ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der REISEBÜRO SCHÄFER GMBH vereinbart.
16. Datenschutz
16.1 Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt
16.2 Zum Zwecke der Durchführung des Buchungsauftrages werden personenbezogene Daten des Reiseteilnehmers erhoben, gespeichert und weitergegeben. Der Reiseteilnehmer stimmt dieser Datenverarbeitung und -übermittlung ausdrücklich zu.
16.3 Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Die Daten werden nur zur Abwicklung der Buchung und der Verbesserung des Reisebüro Schäfer GmbH-Angebotes genutzt. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Unsere Datenschutzerklärung und alle darüber hinaus wichtigen Informationen erhalten Sie hier:
https://www.skat-reisen.de/relaunch/Skat_Reisen/Datenschutz.php
17. Personen mit eingeschränkter Mobilität
17.1 Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält.
Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
18. Hinweis zur Turnierdurchführung / Absage eines Turniers
18.1 Die Reisebüro Schäfer GmbH weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Sie nur als Vermittler der Reiseleistung auftritt. Die Turnierdurchführung wird von der jeweiligen Turnierleitung veranstaltet. Ein etwaiger Ausfall oder die Absage des Turniers durch die Turnierleitung berechtigt nicht automatisch zum kostenfreien Rücktritt von der vermittelten Reiseleistung. Hier gelten auch weiterhin die AGB des jeweils gebuchten Veranstalters.
19. Informationen zum Corona Virus & HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG für vermittelte Buchungen über die REISEBÜRO SCHÄFER GmbH
19.1 Informationen zum Corona Virus:
Bei dem Corona Virus handelt es sich um eine Atemwegserkrankung, die mittels Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen werden kann. Somit besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich mit dem Virus zu infizieren. Damit dieses Risiko für Sie minimiert wird, haben unsere Leistungserbringer Hygienevorschriften durch Behörden auferlegt bekommen und Konzepte erarbeitet, die eine Ansteckung verhindern sollen.
Da eine Ansteckung aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht ausschließbar ist, müssen wir, die Reisebüro Schäfer GmbH als Reisevermittler, Sie im Vorfeld Ihrer Buchung über die Risiken und Folgen einer Ansteckung mit dem COVID-19 Virus informieren.
Bitte beachten Sie daher die folgenden Punkte:
• Aufgrund der aktuellen Lage, der unbekannten weiteren Entwicklung der Pandemie und der zur Zeit noch nicht durchgeführten Impfstoffkampagne, können durchaus verschiedene Risiken entstehen, wie z.B. die eigene Erkrankung mit dem Virus und den damit verbundenen Folgen, eine Quarantäne (auch durch andere Gäste bedingt) und als Folge ein verlängerter Aufenthalt, auf die wir hiermit hinweisen möchten. Die daraus resultierenden Kosten und Folgen können wir haftungstechnisch nicht übernehmen.
• Die Leistungserbringer haben uns die Einhaltung aller Hygiene-Standards gemäß Weltgesundheits-Organisation (WHO), örtlichen Bestimmungen und der Hoteleigenen Hygienekonzepte zugesagt. Mund/Nase-Masken sind von jedem Gast mitzubringen und sofern erforderlich zu tragen. Desinfektionsmittel ist im Hotel vorhanden.
• Folgende Informationen zur Durchführung der Turniere haben wir durch die Leistungserbringer sowie Veranstalter der Turniere mitgeteilt bekommen:
1. Der Abstand von 1,50m ist außer beim Spielbetrieb und beim Essen weiterhin zu beachten. Es kann festgelegte Laufwege sowohl für Gäste, als auch für Mitarbeiter geben. Sofern Laufwege und Abstände durch die Leistungserbringer oder Turnierveranstalter festgelegt werden, müssen diese eingehalten werden.
2. Die Tische stehen in größerem Abstand zueinander.
3. Hygieneregeln müssen beachtet werden! Jeder Teilnehmer muss eine Mund/Nasen-Maske (pro Tag eine unbenutzte) mitbringen. Nach aktuellem Stand muss eine Mund/Nasen-Maske am Spieltisch nicht getragen werden. Das Tragen wird jedoch zum Selbstschutz und Schutz für Andere dringend empfohlen. Sobald Sie den Tisch verlassen und sich bewegen muss der Mund-Nasenschutz getragen werden. Änderungen zum derzeitigen Stand vorbehalten.
4. Eine Handdesinfektion aller Spieler am Tisch ist vor Spielbeginn obligatorisch. Bitte achten Sie auch verstärkt auf die normale Hygiene wie bspw. beim Toilettengang!
(Diese hygienetechnischen Maßnahmen richten sich nach dem heutigen Stand und können sich bis zum Reisezeitpunkt noch ändern. Sowohl bei Lockerungen als auch bei möglichen Restriktionen werden wir Sie informieren). Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungserbringer bei Missachtung der o.g. Punkte vorbehalten das Hausrecht anzuwenden.
Sollte eine Durchführung durch behördliche Verbote ggf. nicht möglich sein, wird bei einer Reiseabsage durch den Veranstalter bzw. durch den Leistungserbringer Ihre Buchung kostenfrei storniert und ihre gezahlten Kundengelder erstattet.
Selbstverständlich können Sie jederzeit von der Turnierteilnahme zurücktreten. Veranstalter des Turniers ist der Turnierleiter. Sollten Sie von Ihrer vermittelten Buchung zurücktreten wollen, fallen die Stornokosten lt. AGB an. Welche AGB gelten können Sie bei Ihrem jeweils gebuchten Produkt nachlesen.
19.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG für vermittelte Buchungen über die REISEBÜRO SCHÄFER GmbH
Mit dem Abschicken Ihrer Online Reiseanmeldung erklären Sie sich mit den „Informationen zum Corona Virus - 18.1" sowie der "HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG für vermittelte Buchungen über die REISEBÜRO SCHÄFER GmbH - 18.2" einverstanden und stellen die Reisebüro Schäfer GmbH von der Haftung frei.
Haftungserklärung für vermittelte Buchungen über die Reisebüro Schäfer GmbH:
Hiermit bestätige ich den Erhalt und die Kenntnisnahme des Informationsschreibens der Reisebüro Schäfer GmbH zum Covid-19 Virus auf Reisen für mich und mitangemeldete Personen und bin mir/uns über die Risiken und Folgen einer Erkrankung mit dem COVID-19 Virus bewusst.
Die Einhaltung der vorgenannten Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen zur Teilnahme am Turnier erkenne ich an und bestätige diese für mich und mitangemeldete Teilnehmer*innen.
Ich und meine mitangemeldeten Teilnehmer*innen stellen die Reisebüro Schäfer GmbH als Reisevermittler meiner Buchung von jeglicher Haftung, die durch eine Erkrankung mit dem COVID 19 Virus und den daraus entstehenden möglichen Folgen und Kosten entsteht, frei.
Alle Rechte gegenüber dem Leistungserbringer / Veranstalter bleiben davon unberührt.
Diese Haftungserklärung gilt, sowohl für meine aktuelle Buchung, sowie alle von mir zukünftig getätigten Buchungen bei der Reisebüro Schäfer GmbH bis zu meinem Wideruf.
Der Wideruf ist schriftlich an folgende Anschrift zu senden:
Reisebüro Schäfer GmbH
Dr. Felix-Gerhardus-Str. 11
53894 Mechernich
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
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Reiseveranstalter ist:
Reisebüro Schäfer GmbH
Vertretungsberechtigt: Geschäftsführer Jürgen Vossen
Handelsregister Bonn, HRB 12219
Dr. Felix-Gerhardustr. 11
53894 Mechernich
02443 - 989725
02443 - 989726
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Stand dieser Fassung: 2019